Anmeldung für den 5. Jahrgang

Es können in den 5. Jahrgang nur Schüler:innen aufgenommen werden, die eine Versetzung nach Klasse 5 erhalten und ihren Erstwohnsitz im Einzugsgebiet unserer Schule haben.
Zum Einzugsgebiet gehören: 

  • Gemeinde Sassenburg (Dannenbüttel, Grußendorf, Neudorf-Platendorf, Triangel, Stüde, Westerbeck) 
  • Samtgemeinden Boldecker Land (Barwedel, Bokensdorf, Jembke, Osloß, Tappenbeck,
  • Wesendorf (inkl. Ummern, Wagenhoff) 
  • Bergfeld, Parsau, Rühen, Tiddische
  • Gifhorn: Gamsen&Kästorf

Informationen zur Online Anmeldung für den 5. Jahrgang

Die Anmeldung für den neuen 5. Jahrgang erfolgt online ab dem 16.03. bis 23.04.2026 (23:55 Uhr).

Anmeldeformular für die vor Ort Anmeldung

Alternativ bieten wir eine Anmeldung vor Ort im Zeitraum vom 22. bis 24. April 2026 zu den Öffnungszeiten im Sekretariat an. Bitte vereinbaren Sie dafür vorab einen Termin unter 05371 94 120 -0.


Für die Anmeldung vor Ort werden folgende Unterlagen zwingend benötigt.

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
  • das Zeugnis Jahrgang 4 – 1. Halbjahr im Original
  • eine Meldebescheinigung für amtliche Zwecke, erhältlich im jeweiligen Einwohnermeldeamt der Gemeinde/Stadt (nicht älter als 6 Monate)
  • Bescheid des RLSB, falls sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde
  • Nachweis bei alleinigem Sorgerecht (Gerichtsbeschluss, Mitteilung Jugendamt o.ä.)


Bitte achten Sie auf Vollständigkeit der Dokumente

"Härtefälle"

Das Niedersächsische Schulrecht kennt für die Aufnahme an überbuchten Schulen keinerlei "Härtefallregelung". Insbesondere hat es keinen Einfluss auf die Aufnahmeentscheidung, ob eine besondere familiäre Situation (z. B. Ehescheidung) oder eine Teilstörung beim Kind (z. B. ADS, ADHS, LRS, Dyskalkulie) vorliegt.

 

Losverfahren

Die IGS Sassenburg nimmt in 5 Klassen je 30 Schüler:innen auf. Werden mehr als 150 Schüler:innen angemeldet, so wird gemäß § 59a NSchG ein Losverfahren durchgeführt. 

 

Aufnahme an der IGS Gifhorn/IGS Wittingen bei Überzeichnung

Schüler:innen, die keinen Platz an der IGS Sassenburg erhalten haben, haben die Möglichkeit, sich dann an der IGS Gifhorn oder der IGS Wittingen anzumelden, sofern dort freie Plätze zur Verfügung stehen.

 

Schüler:innen können sich erst dann an einer IGS außerhalb des Landkreises Gifhorn (Wolfsburg oder Braunschweig) anmelden, wenn alle Plätze der IGS Sassenburg, der IGS Gifhorn und der IGS Wittingen belegt sind. 

Anmeldung 6-10

Gesamtschulen können auch als Regelschule nur eine festgelegte Anzahl von Schüler:innen aufnehmen. Insgesamt sind dies an der IGS Sassenburg pro Jahrgang 150 Schüler:innen. Seiteneinsteiger können an der IGS Sassenburg nur unter Berücksichtigung dieser Beschränkung und unter Beachtung der pädagogischen Situation in den bestehenden Klassen aufgenommen werden. Für einen Seiteneinstieg zum 1.2. muss der Aufnahmeantrag im Original bis zum 15.12. des Vorjahres vorliegen. Für einen Seiteneinstieg zum 1. 8. muss der Aufnahmeantrag im Original am 15.6. vorliegen. 

Nachfolgend finden Sie den aktuellen Aufnahmeantrag für Seiteneinsteiger. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die zweite Seite dieses Antrages.